Kinderbetreuer für Kleinkindgruppen (m/w/d)

kleinkinder

Kinderbetreuer für Kleinkindgruppen in Tagesbetreuungseinrichtung (m/w/d)

Die Stadtgemeinde Klosterneuburg als lebenswerte und dynamische Gemeinde ist die drittgrößte Stadt in Niederösterreich. Als Verstärkung für das Team wird ein Mitarbeiter mit Vollzeitbeschäftigung für die Betreuung der Kinder zwischen ein und drei Jahren gesucht. Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigung möglich. Sie fühlen sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung! 

 

Ihre fachlichen und persönlichen Aufgaben:

  • Sie haben die Ausbildung zur Betreuungsperson in Tagesbetreuungseinrichtungen abgeschlossen
  • Sie unterstützen die Elementarpädagogen für einen geordneten Ablauf in der Bildungs-
    und Betreuungszeit
  • Sie helfen bei der Speisenaufbereitung, Speisenausgabe, Reinigung etc. mit

 

Ihr Profil:

  • Sie haben Freude im Umgang mit Kindern
  • Sie besitzen gute Deutschkenntnisse
  • Sie verfügen über Berufserfahrung (wünschenswert)

 

Wir bieten Ihnen:

  • Vollzeitbeschäftigung (40 Wochenstunden), Teilzeit möglich
  • Arbeiten in einem offenen und angenehmen Betriebsklima
  • Eine abwechslungsreiche Tätigkeit mit der Möglichkeit sich persönlich weiterzuentwickeln 
  • Wirtschaftliche Stabilität und Berechenbarkeit eines öffentlichen Dienstgebers
  • Versicherung bei der BVAEB
  • 6. Urlaubswoche ab dem vollendeten 43. Lebensjahr
  • Entlohnung erfolgt nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 in der 
  • Entlohnungsgruppe 3; Bruttomonatsgehalt derzeit mind. € 2.261,90 (Vollzeit); Vordienstzeiten werden nach den gesetzlichen Bestimmungen angerechnet


Bewerbung:

Richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit Foto bis spätestens 31.05.2024 an:

Stadtgemeinde Klosterneuburg, Personalabteilung

Rathausplatz 1, 3400 Klosterneuburg

bewerbung@klosterneuburg.at

oder per Online-Formular


Nähere Auskünfte erteilt die Referatsleiterin, Frau Helmich, Tel.: 02243/444-220.

 

Etwaige anlässlich Ihrer Bewerbung entstehende Aufwendungen, wie beispielsweise Fahrtkosten, Tages- oder Nächtigungsgelder, werden nicht ersetzt.

08.05.2024

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