Die Stadtgemeinde Klosterneuburg hat es sich als Ziel erklärt, ein konfliktfreies Miteinander von Hunden und deren Besitzern mit verschiedenen Interessensgruppen wie Fußgängern, Radfahrern oder Freizeitsportlern zu fördern.
Wo herrscht Leinenpflicht, was dürfen Hunde bzw. deren Besitzer, was darf die Stadtgemeinde? Hier sollen ein paar wichtige Fragen zum Thema Hunde geklärt und Informationen zur Verfügung gestellt werden.
Für die Hundeabgabe sowie die An- und Abmeldung von Hunden ist das Abgabenamt zuständig:
Referat II/2 -Abgabenamt, zentrales Mahnwesen
Tel.: (02243) 444 - DW 229, 230, 231, 431
E-Mail: abgaben@klosterneuburg.at
Formular zur Anmeldung von Hunden
Formular zur Abmeldung von Hunden
Konfliktfrei mit Hunden
Wenn jemand Angst vor Hunden zeigt, bitte den Hund an die Leine nehmen.
Hundehalter haben Sorge zu tragen, dass ihr Tier keinen Menschen belästigt oder anspringt.
Eltern sollten darauf achten, dass sich ihre Kinder Hunden gegenüber fair verhalten, diese nicht ärgern oder erschrecken.
Immer den Besitzer fragen, ob ein Hund gestreichelt werden darf.
Sportler sollten Rücksicht nehmen, sich durch Rufen bemerkbar machen, damit der Hundehalter sein Tier rechtzeitig zur Seite nehmen kann.
Hundehalter müssen verhindern, dass die Tiere Grünflächen oder Beete beschädigen oder andere Tiere gefährden.
Hunde im Ortsgebiet
Zäune müssen so gestaltet sein, dass Hunde nicht auskommen können, im Ortsbereich müssen Hunde mit Leine oder Beißkorb versehen werden, Listenhunde mit beidem, die Exkremente müssen vom Halter beseitigt werden.
Private Wiesen und Weingärten
Aber auch außerhalb des verbauten Gebiets dürfen Hunde nicht alles und vor allem nicht überall hinlaufen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen und
somit auch Weingärten dienen der Lebensmittelproduktion, die Wiesen sind Futter für die Nutztiere.
Achtung: Die Exkremente von Hunden müssen auch auf Wiesen weggeräumt werden. Bei Nutz- und Wildtieren, die damit in Kontakt kommen, können sie tödliche Krankheiten auslösen.
Kein Landwirt und auch kein Weinbauer muss es dulden, dass Hunde auf seinem Grund frei herumlaufen. Auf der anderen Seite brauchen Hunde Bewegung und sind nicht alle landwirtschaftlichen Kulturen in jeder Vegetationsphase gleich empfindlich. Es empfiehlt sich daher, vor dem Gassi gehen, wenn man seinen vierbeinigen Begleiter freilaufen lassen will, das Einvernehmen mit dem Grundeigentümer
herzustellen, oft wird es eine gütliche Lösung geben. Beachtet werden muss freilich auch, dass die Hunde sich nicht dem Einfluss des Halters entziehen und Weide- oder Wildtiere gefährden.
Wer einen Hund hält, sollte rücksichtsvoll
gegenüber Mitmenschen, Kindern, anderen Tieren und der Umwelt handeln, um
Probleme mit der Einhaltung der Gesetze zu verhindern und von Schadenersatzforderungen
verschont zu bleiben.