Vorraussetzungen
- Der Roller fährt nicht schneller als 20 km/h.
- Er verfügt über zwei unabhängige Bremsen und eine Glocke oder Klingel.
- Der E-Scooter ist mit einem Scheinwerfer, einer Schlussleuchte, einem Rückstrahler und Seitenreflektoren ausgestattet.
- Mindestalter 12 Jahre
- Technisch einwandfrei, keine Schäden
- Erhöhe die Sicherheit und Sichtbarkeit durch die richtige Kleidung
- Ein Helm kann schwere Kopfverletzungen verhindern
Verkehrsregeln
- Fahren auf Radwegen, Fahrradstreifen oder Fahrradstraße, ansonsten auf der Straße möglichst weit rechts.
- E-Scooter-Fahren ist auf Gehwegen und in den meisten Fußgängerzonen (außer, es wird durch das Zusatzschild “E-Scooter frei” erlaubt) verboten!
- Alkoholgrenzen wie beim Autofahren: 0 Promille für unter 21-Jährige und in der Probezeit, bis 0,5 Promille (Ordnungswidrigkeit), ab 0,5 Promille (Straftag - bei Unfällen schon ab 0,3 Promille)
Fahre aufmerksam und umsichtig
- Die wichtigste Regel im Straßenverkehr ist: gegenseitige Rücksichtnahme.
- Vermeide es, im toten Winkel großer Fahrzeuge zu fahren und vergewissere dich durch Blickkontakt, dass dich die anderen Verkehrsteilnehmer sehen.
- Fahre nur alleine mit einem E-Scooter
- Passe die Fahrweise dem Wetter an
- Parke den E-Scooter so, dass er andere Verkehrsteilnehmer oder Fußgänger nicht behindert
Mehr Informationen:
https://www.oeamtc.at/news/e-scooter-unterschaetzte-gefahr-im-strassenverkehr-74326326
https://www.arrivesafe.app/tips/7-tipps-fuer-sicheres-fahren-mit-dem-e-scooter
https://www.bmk.gv.at/themen/mobilitaet/fuss_radverkehr/sicherheit/escooter.html